Für eine zweckmässige Zufahrt zur Liegenschaft muss die Vegetationsschicht abgestossen und der darunter verborgene ehemalige Feldweg neu eingesplittet werden. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Liegenschaft heute – gemessen an den im schweizerischen Mittelland üblichen Anforderungen – als unbewohnbar eingestuft werden muss; sie verfügt weder über eine funktionsfähige oder sanierungswürdige Heizung noch entsprechende Sanitäreinrichtungen, Kanalisation, Stromversorgung im Haus, Küche(neinrichtung) bzw. Wasserversorgung im Haus.