Mit Art. 24c RPG wurde die erweiterte Bestandesgarantie für bestehende zonenwidrige Bauten und Anlagen neu bundesrechtlich abschliessend geregelt (vgl. EJPD/BRP, Erläuterungen RPV, S. 45). Art. 24c RPG kommt wie vorerwähnt nur auf Bauten und Anlagen zur Anwendung, die erstens ausserhalb der Bauzone liegen, zweitens unter dem "alten" Recht rechtmässig erstellt oder geändert wurden, drittens eine Rechtsänderung erfahren haben und infolge dieser zonenwidrig geworden sind und viertens noch bestimmungsgemäss nutzbar sind.