Die Aussenwände weisen erhebliche Beschädigungen auf. Anbauten sind zum Teil eingefallen, Heizungsinstallationen und Kücheneinrichtungen fehlen. Die Gebäudlichkeiten befinden sich in einem Zustand, der ihre bestimmungsgemässe Nutzung offensichtlich nicht mehr zulässt." Im Kanton Aargau wurde regelmässig an den objektiven Ansatzpunkt des "Rohbaus I" angeknüpft;