Verhaltensmuster vermieden werden kann. Bei einer massiven Form der Schulverweigerung, wie sie beim Beschwerdeführer vorlag, kann es daher notwendig sein, eine Heimplatzierung vorzunehmen. Beizufügen ist, dass auch der von der Beschwerdeführerin beigezogene Psychologe den Verbleib in der Sonderschule für eine gewisse Zeit als eine der Varianten aufführte. Damit sprach sich nicht nur der Schulpsychologe mit überzeugender Einschätzung, sondern auch eine zweite Fachperson für diese Lösung aus. In casu erwies sich die Heimplatzierung somit als erforderlich, um das angestrebte Ziel zu erreichen.