Die Schulpflege stützte sich bei ihrem Entscheid, den Beschwerdeführer der Sonderschule zuzuweisen, auf die Empfehlung des Schulpsychologen, J. G., der sich ganz klar für eine Versetzung in ein Schulheim aussprach. So führte er in seinem Bericht zuhanden der Schulpflege aus, Schulverweigerung sei eine schwierige und zähe Angelegenheit, die eine schnelle Massnahme mit wesentlichem Veränderungspotenzial brauche, um einen wirklichen Neubeginn zu ermöglichen. Er empfehle daher die Versetzung in die 1. Klasse. Sofern diese Massnahme nicht greife, müsse der Knabe in ein Schulheim versetzt werden.