dem Nutzen, welcher der Beschwerdeführerin aus der Werbeaktion entstanden ist, angemessen sein. Denn die Werbeaktion der Beschwerdeführerin war auf vier Tage und ein einziges Ereignis (Eröffnung der B.-Filiale in H.) beschränkt. (…) 2007 Schulrecht 457 II. Schulrecht 119 Zuweisung in eine Sonderschule. - Voraussetzungen für eine Zuweisung in eine Sonderschule - Abklärung vormundschaftlicher Massnahmen - Eingriff in elterliche Obhut Entscheid des Regierungsrates vom 7. März 2007 in Sachen T. und M. G. gegen den Entscheid des Schulrates des Bezirks B.