linien der Normalaufwand bei der Prüfung eines Gesuchs (nicht des einzelnen Werbeträgers) rund Fr. 100.– beträgt. Aus dem Vorgehen der Abteilung für Baubewilligungen des BVU, das Gesuch der Beschwerdeführerin in zwei verschiedene Verfahren (eines für H. und eines für R.) aufzuteilen, kann geschlossen werden, dass ein Gesuch jeweils Werbeaktionen innerhalb einer Gemeinde umfasst. Es kann also pro Gemeinde von einer Grundgebühr von Fr. 100.– ausgegangen werden. Je nach dem verursachten Aufwand ist diese Grundgebühr sodann angemessen zu erhöhen oder zu verringern.