Bei der Erhebung von Gebühren und Abgaben ist das Äquivalenzprinzip zu beachten. Dieses besagt, dass die Höhe der Gebühr im Einzelfall in einem vernünftigen Verhältnis zum objektiven Wert der Leistung stehen muss. Bei der Gebührenbemessung dürfen neben dem Aufwand für die Prüfung und Bewilligungserteilung unter anderem auch folgende Gesichtspunkte mitberücksichtigt werden: die sich mit der betreffenden amtlichen Handlung verbindende Verantwortung, das Interesse der Pflichtigen an der gebührenpflichtigen Handlung bzw. der Wert, den die staatliche Leistung für die Abgabepflichtigen hat, und schliesslich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gebührenpflichtigen.