Es ist äusserst fraglich, ob die Werbeträger mit einer Fläche von lediglich 2.25 m2 überhaupt geeignet sind, die Umwelt zu beeinflussen, jedenfalls dann, wenn sie nur während weniger Tage aufgestellt bleiben. Das Interesse der Öffentlichkeit, bzw. der Nachbarn an einer vorgängigen Prüfung unter anderen Aspekten als denjenigen der Verkehrssicherheit (z.B. in Bezug auf den Landschafts- und Ortsbildschutz, Freihaltung des Strassenrands für den zukünftigen Landerwerb) ist vorliegend nicht gegeben, vor allem, weil es sich um eine einmalige, auf sehr kurze Zeit befristete Aktion handelte.