diese seien ähnlich zu behandeln wie Schaukästen, denn die Werbeträger seien künstlich hergestellte Objekte, welche die Umwelt zu beeinflussen vermöchten. Bei den Werbeträgern der Beschwerdeführerin handelt es sich um mit Transparenten bespannte mobile Absperrgitter (sog. Polizeigitter), diese sind etwa 1.10 m hoch und rund 2 m lang, weisen eine Fläche von etwa 2.25 m² auf und standen vom 14. bis 18. Februar 2007, also während knapp fünf Tagen, entlang der Kanntonsstrassen K X und K Y in H. sowie an der K Z in R.. Sie standen jeweils in einem Abstand von 3 bis 5 m zum Fahrbahnrand und wurden auf privatem Grund mit dem Einverständnis der Grundeigentümer aufgestellt.