1. Die beiden Gebührenverfügungen der Abteilung für Baubewilligungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) setzen sich aus je drei verschiedenen Positionen zusammen, nämlich aus einer Behandlungsgebühr für das als Baugesuch entgegen genommene Werbeprojekt der Beschwerdeführerin in der Höhe von je Fr. 300.–, aus einer Unkostenpauschale von je Fr. 15.– und aus Fr. 500.– bzw. Fr. 250.– für die strassenverkehrsrechtliche Bewilligung der ein- und doppelseitigen Werbeträger. Es ergibt sich eine Summe von Fr. 815.– für den Standort H. und von Fr. 565.– für den Standort R., insgesamt Fr. 1'380.–. 2. (…) 2.2.