Um diese Transportroute raumplanerisch zu sichern, reichte die T. AG sodann bei beiden Gemeinden einen von ihr erstellten Erschliessungsplan ein. Gegen das in beiden Gemeinden gleichzeitig öffentlich aufgelegte Bauvorhaben bzw. gegen den Erschliessungsplan gingen zahlreiche Einsprachen ein. Am 11. Dezember 2006 beschloss der Gemeinderat F., den Erschliessungsplan zu genehmigen und die dagegen erhobenen Einsprachen vollumfänglich abzuweisen; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass auch der Gemeinderat G. den Erschliessungsplan genehmige.