117 Sondernutzungsplanung. - Anfechtungsmöglicheit der Weigerung des zuständigen Gemeindeorgans, einen Sondernutzungsplan zu erlassen. - Voraussetzungen, damit der Regierungsrat an Stelle des zuständigen kommunalen Organs einen Planungsentscheid fällen kann. Aus dem Entscheid des Regierungsrats vom 17. Oktober 2007 i.S. T. AG gegen den Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt/Gemeinderats F.