Sie kann zudem nach eigenem Ermessen für die Beurteilung von Fachfragen die Stellungnahme der Fachinstanzen der Kantonalen Verwaltung einholen. Jedenfalls hat es die Rechtssprechung in derartigen Fällen stets abgelehnt, die Legitimation zu bejahen, ein eigenes Verfahren nur für die Klärung der Vorfrage einzuleiten (vgl. AGVE 1999, S. 353 f., mit Hinweisen auf weitere Entscheide). Nur am Rande sei in diesem Zusammenhang 2007 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 445