In der Beschwerde werden diejenigen Abfälle angesprochen, die von den Kundinnen und Kunden des Tankstellenshops sowie von dessen Angestellten in die Vorgärten der Beschwerdeführenden geworfen werden (wie Verpackungsmaterial, Essensreste, Servietten, Zigaretten usw.). Wenig wahrscheinlich ist indessen, dass Angestellte des Shops solche Abfälle in den Vorgärten der Beschwerdeführenden verursachen. So etwas wurde jedenfalls von diesen nicht nachgewiesen. Es handelt sich demnach bei allfälligen in den Vorgärten der Beschwerdeführenden abgelagerten Abfällen – soweit sie von den Kundinnen und Kunden des Shops stammen – nicht um Siedlungsabfälle, sondern um spezifische Betriebsabfälle