Eine Erweiterung des Streitgegenstands innerhalb bzw. ohne dessen Veränderung durch die neu gestellten Anträge ist daher zulässig (Merker, a.a.O., § 39 N 13). Somit ist auf sämtliche Beschwerdeanträge der Beschwerdeführenden 2-12 einzutreten und der diesbezügliche Antrag des Beschwerdegegners erweist sich als unbegründet. 3. (…) 4. (…) 5. Abfallentsorgung 5.1. Die Beschwerdeführenden verlangen vom Beschwerdegegner, dass er einen genügenden Abfalleimer aufstellt und auf eigene Kosten einen Reinigungsdienst zum Einsammeln der Abfälle aufstellt. Sie berufen sich auf Art.