Formell beschwert ist eine Person, die formell richtig am vorinstanzlichen Verfahren beteiligt war (passive Seite) und dort ihre Antrag- und Beschwerdemöglichkeiten formell richtig ausgeschöpft hat (aktive Seite), aber mit ihren Anträgen nicht oder zumindest nicht vollständig durchgedrungen ist, d.h. wenn der angefochtene Entscheid ihr etwas versagt, was sie beantragt hat. Das Erfordernis der formellen oder prozessualen Beschwer schliesst aus, dass eine beschwerdeführende Person erstmals vor der Beschwerdeinstanz Anträge stellt, welche den Streitgegenstand unzulässig ändern und eine weitgehende Neubeurteilung des Falles notwendig machen, es sei denn, sie sei zu Unrecht