2. Beschwer der Beschwerdeführenden 2.1. Der Beschwerdegegner beantragt, es sei mangels Beschwer nicht einzutreten auf die Beschwerdeanträge - der Beschwerdeführenden 2-6 und 12 betreffend abendliche Öffnungszeit später als 21.00 Uhr sowie betreffend Verkehrsmassnahmen bei der Einmündung in die Hauptstrasse; - der Beschwerdeführenden 7-11 betreffend Verkehrsmassnahmen bei der Einmündung in die Hauptstrasse. Die Beschwerdeführenden 2-6 und 12 hätten in ihrer Einsprache vom 16. Februar 2006 beantragt, das Baugesuch sei nur mit Auflagen zu bewilligen; bezüglich Öffnungszeiten hätten sie insge-