Da der Antennenmast bei starkem Wind seitlich etwas schwanken kann, sind entsprechende Reserven vorzusehen. Nachdem die Radials aber nicht senkrecht zur Parzellengrenze zeigen müssen, sondern so gedreht werden können, dass sie in einem spitzen Winkel zur Grenze zeigen, genügt der anlässlich der Augenscheinsverhandlung gemessene minimale Grenzabstand von 1.93 m gegenüber der nächstgelegenen Parzelle 4021, 436 Verwaltungsbehörden 2007