"4. … Aus dem Gesagten erhellt, dass Antennenmasten nach Lehre und Rechtsprechung den Höhenbeschränkungen für Bauten, wie sie sich zum Beispiel aus Art. 44 Abs. 2 BauG ergeben, ebenso wenig unterliegen wie den auf Gebäude zugeschnittenen Abstandsvorschriften (vgl. auch Hans Rudolf Trüeb, Der Bau von Fernmeldeanlagen, Unterlagen zur Schweizerischen Baurechtstagung 2001 in Freiburg, S. 123). Diese Auslegung ist mit der ratio legis (Zweck der Vorschrift) vereinbar.