Mangels Fällen konnte sich insbesondere keine eigentliche Praxis bilden (vgl. …). Die Frage stellte sich jedoch im Kanton Obwalden und der Regierungsrat des Kantons Obwalden erwog dazu in seinem Entscheid Nr. 509 vom 16. April 2003 (publiziert in OWVVGE XVI N. 20) zusammenfassend was folgt: 2007 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 435