Der Gemeinderat R. ist deshalb zum Schluss gelangt, der in der Wohnzone C für Wohnhäuser vorgeschriebene Grenzabstand gelte auch für die strittige Gartenantenne. Grenzabstände bestimmen die Distanz, die ein Bau gegenüber der Grundstücksgrenze mindestens einhalten muss. Sie gelten grundsätzlich für alle Arten von Bauten, ausgenommen Einfriedigungen sowie Klein- und Anbauten, für welche Sonderregelungen bestehen 434 Verwaltungsbehörden 2007