Die funktechnische Effizienz der Antenne wäre dadurch also nicht beeinträchtigt, die ästhetisch störende Wirkung aber deutlich gemindert, da die Antenne niedriger würde, die horizontalen Radials weniger in Erscheinung treten und an verschiedenen Betrachtungsorten sogar hinter der bestehenden Bepflanzung verschwinden würden, so etwa beim Sitzplatz C. und beim Wohnzimmer B. Insofern erscheint es verhältnismässig, die Baubewilligung an die Bedingung zu knüpfen, die Antenne müsse möglichst dicht über Grund montiert werden. 5. Grenzabstand 5.1.