Ortsbildverträglichkeit einer Amateurfunkantenne in einem gehobenen Einfamilienhausquartier; Entscheid VB.98.00153 des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 21. Oktober 1998, publiziert in URP 1999 S. 181: "Der geplante Antennenmast, ein schlanker, 13 m hoher und 15,9 cm dicker Metallstab, der sich gegen oben auf 11,4 cm verjüngt, erscheint nicht als geeignet, ein gehobenes Einfamilienhausquartier ästhetisch zu beeinträchtigen; er verstösst da- 432 Verwaltungsbehörden 2007