Der Regierungsrat kann sich dieser überzeugenden Beurteilung der kantonalen Fachstelle anschliessen. Bei der Betrachtung der Antenne von den Sitzplätzen der Reiheneinfamilienhäuser S.-gasse y-z und beim Blick aus dem Wohnzimmer von K.B. tritt die Antenne zwar auffälliger in Erscheinung. Von einer erheblichen Beeinträchtigung des Quartierbildes durch einen auffälligen technischen Fremdkörper, mit dem man in einem Wohnquartier nicht rechnen muss, kann aber nicht die Rede sein.