eine von beiden ist bereits höher als die Gartenantenne, der andere wird in wenigen Jahren ebenfalls höher sein. Diese beiden hochwachsenden Nadelbäume kaschieren die Gartenantenne schon heute weitgehend. Die kantonale Fachstelle kommt daher zum klaren Ergebnis, die strittige Amateurfunkantenne sei in der Wohnzone von R. orts- und quartierverträglich; eine zusätzliche Kaschierung der Antenne sei in Anbetracht der bestehenden Bepflanzung (mannshohe Büsche und zwei hochwachsende Nadelbäume) nicht nötig (vgl. …). Der Regierungsrat kann sich dieser überzeugenden Beurteilung der kantonalen Fachstelle anschliessen.