Die Begehung anlässlich der Augenscheinsverhandlung hat gezeigt, dass bei Betrachtung des Strassenraumes technische Einrichtungen wie Strassenkandelaber und Fahnenstangen stärker in Erscheinung treten als die Gartenantenne. Ein Passant oder eine Passantin auf der öffentlichen S.-strasse würde die Antenne unter Umständen nicht einmal wahrnehmen, jedenfalls würde sie in der vorhandenen Umgebung kaum störend auffallen. Die Firsthöhe des Satteldaches S.-gasse x misst ca. 10 m, die Gartenantenne ist also deutlich weniger hoch als der Dachfirst und in der unmittelbaren Umgebung befinden sich überdies grössere Nadelbäume.