Die vom S.-quartier aus sichtbaren grösseren Antennenanlagen der Umgebung befinden sich bereits auf dem Gemeindegebiet von M. oder gar B. (…). Der Standort der Gartenantenne liegt sowohl in Bezug auf die öffentliche S.-strasse wie auch auf die private S.-gasse in einem rückwärtigen Bereich der Bebauung, d.h. hinter der Flucht der jeweiligen Gebäudezeile entlang der beiden Strassen. Von öffentlichem Grund aus, dem hinsichtlich der Beurteilung der Orts- und Quartierbildverträglichkeit im Vergleich zu den Ansichten aus dem privaten Raum erhöhte Bedeutung zukommt (vgl. …), ist die Antenne im wesentlichen nur von zwei Punkten aus sichtbar: