Die Reiheneinfamilienhäuser S.-gasse y-z sind Teil eines Wohnquartiers mit vorwiegender Einzelhausbebauung des 20. Jahrhunderts. Das südliche S.-quartier gehört zur Wohnzone C, in welcher die maximale Gebäudehöhe 7 m und die maximale Firsthöhe 11 m beträgt. Die nördlich unmittelbar an die S.-gasse grenzende Wohnzone B lässt 10 m Gebäudehöhe und 14 m Firsthöhe zu (§ 22 BO). Die Wohnzo- 430 Verwaltungsbehörden 2007