Im erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahren wurde die NIS- Fachstelle der Abteilung für Umwelt beigezogen, weil das ursprüngliche Baugesuch noch eine Sendeantenne auf dem Hausdach umfasste. Die kantonale Fachstelle kam in ihrer Stellungnahme vom 11. Januar 2006 zum Schluss, bei den gegebenen Verhältnissen (u.a. 100 Watt Sendeleistung) werde der massgebliche Immissionsgrenzwert im radialen Abstand von 1.62 m von dem am Strahlmast angebrachten Sender bereits eingehalten.