Baubewilligungspflicht begründet. Für die Bejahung der Baubewilligungspflicht spricht ferner, dass die Orts- und Quartierbildverträglichkeit der Antenne offenbar von den davon Betroffenen und den Verfahrensbeteiligten sehr kontrovers beurteilt wird, dass sich zahlreiche Personen in der näheren Umgebung durch die Antenne beeinträchtigt fühlen und eine Strahlenbelastung befürchten, weil der Antenne für technische Laien nicht ansehbar ist, dass sie nur als reine Empfangsantenne verwendbar ist. Es besteht insofern ein gewichtiges Interesse der Öffentlichkeit und der Nachbarschaft an einer vorgängigen Kontrolle.