Strassenbeleuchtungsanlagen, einzelne Pfähle und Stangen und dergleichen (§ 30 Abs. 1 lit. f der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz [ABauV] vom 23. Februar 1994). Die Errichtung von baubewilligungsfreien Bauten und Anlagen entbindet allerdings nicht von der Einhaltung aller übrigen Vorschriften. Ist eine Ausnahmebewilligung – etwa wegen Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Grenzab- 2007 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 427