Der Beschwerdeführer und der Vertreter der kantonalen Fachstelle für nichtionisierende Strahlung (NIS) versicherten anlässlich der Augenscheinsverhandlung, dass diese Gartenantenne entsprechend dem Baugesuch ausschliesslich als reine Empfangsantenne dient und sich nicht als Sendeantenne eignet, weshalb entgegen den Befürchtungen der Nachbarschaft eine Sendenutzung aus technischen Gründen ausgeschlossen ist (vgl. …). (...) Im vorliegenden Entscheid zu beurteilen ist somit lediglich die Bewilligungsfähigkeit der strahlungsfreien reinen Empfangsantenne im Garten. Diese GAP-Vertikalantenne vom Typ "Titan" eignet sich für die Bänder 10 m bis 80