Darüber hinaus erweisen sich auch die durch den Kanton ersatzweise veranlassten und durch eine Fachfirma (C. AG) ausgeführten Sanierungsmassnahmen als erforderlich und verhältnismässig. Ohne entsprechende Sicherungs- und Behebungsmassnahmen hätte sich die Situation nämlich derart zugespitzt, dass 498 Verwaltungsbehörden 2006