Dem betreffenden Besprechungsprotokoll der Bauverwaltung W. vom 29. Oktober 1999 lassen sich denn auch keine entsprechenden Beanstandungen entnehmen (vgl. Gemeindeakten). Zur Vermeidung einer allfälligen Umweltgefährdung vereinbarten die Anwesenden trotzdem präventiv einen geordneten Rückbau der Anlagen, welcher spätestens bis zum 15. Juni 2000 hätte abgeschlossen werden sollen. Im Weitern reagierte die Abteilung für Umwelt auch unmittelbar nach Kenntnisnahme der Gewässergefährdung und ordnete sofort Sicherungs- sowie – in der Folge – Behebungsmassnahmen an.