Die Eigentümerin im Zeitpunkt der umweltschädigenden Geschehnisse (V. AG) habe ihm zudem die Umweltprobleme anlässlich des Verkaufs ebenfalls verschwiegen. Überdies habe die Abteilung für Umwelt (bzw. die Bauverwaltung der Gemeinde W.) ihn bzw. die mit der Verwaltung der Liegenschaft betraute G.J.C. & Co. C. auch erst am 21. September (bzw. 4. Oktober) 2000, und damit nach der vollzogenen Ersatzvornahme, über die Geschehnisse (Umweltprobleme sowie Durchführung der Ersatzvornahme) in Kenntnis gesetzt. Aus diesen Gründen sei jegliche Schadensverantwortlichkeit und Kostentra- 494 Verwaltungsbehörden 2006