4.5. 4.5.1. Der Beschwerdeführer vertritt die Meinung, dass in den Bauplänen weder Erholungs-, Grün- noch ökologische Ausgleichsflächen ausgewiesen seien. Solche zu schaffen sei auch gar nicht mehr möglich, da die Bauparzellen bereits zu weitgehend ausgenützt und überbaut seien. 4.5.2. Der Umgebungsplan weist neben einem Spielplatz mit 461 m2 Grundfläche, etliche Grünflächen, einige Hecken sowie private Gärten aus. Zudem soll ein asphaltierter und mit Natursteineinlagen versehener, verschiedenen Funktionen zugänglicher Markt- 478 Verwaltungsbehörden 2006