Der Vertreter der Fachstelle Energie des Departements Bau, Verkehr und Umwelt erachtet die vom Gemeinderat gehandhabte Praxis aus fachspezifischer Sicht und in Anbetracht der dargelegten Begründung als üblich und tolerierbar; zumal vorliegend keine Anzeichen vorhanden seien, wonach die Wärmeschutzvorschriften nicht eingehalten werden könnten. 2006 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 477