Der Gemeinderat macht demgegenüber geltend, dass es üblich sei, den Nachweis über die Einhaltung der Wärmeschutzvorschriften erst vor Baubeginn zu verlangen. Denn die Bauherrschaft könne einen solchen Nachweis nur dann korrekt und ohne besonderen Aufwand erbringen, wenn sie auch Kenntnis von allen das Bauvorhaben und allenfalls die Wärmedämmung beeinflussenden Auflagen habe.