Folglich hat der Gemeinderat F. die Massage- und Ernährungsberatungspraxis sowie die Physiotherapie-, Arzt- und Zahnarztpraxen zu Recht bei der Berechnung der massgebenden Verkaufsfläche des Zentrums „G.“ nicht berücksichtigt. (…) 4. Anforderungen an Arealüberbauungen 4.1.