Hinzu kommt, dass der Innenhof mit einem öffentlichen Wegrecht belegt ist, welches nach seiner Zweckbestimmung einer Nutzung des gesamten Innenhofs als Aussenverkaufsfläche ebenfalls entgegensteht. Die Bauverwaltung F. veranschlagte in Anbetracht dieser Gründe die Aussenverkaufsflächen auf rund 30 m2 (Migros) bzw. 8 m2 (Blumenladen) bzw. 4 m2 (Post), wobei die Nutzung durch das Restaurant „G.“ mit gutem Recht unberücksichtigt blieb (Berechnung der Bauverwaltung, kommunale Vorakten). Diese Festlegung erscheint auch dem Regierungsrat aufgrund der anlässlich der 474 Verwaltungsbehörden 2006