dahin. Aufgrund des bei den genannten Verkaufsgeschäften wechselnden Warenangebots ist eine genaue Bestimmung der Aussenverkaufsfläche kaum möglich; zumal die Migros mit der Fertigstellung der Erweiterung über genügende Verkaufsinnenflächen verfügt, so dass eine Nutzung des Innenhofs als Aussenverkaufsfläche wegfallen wird. Hinzu kommt, dass der Innenhof mit einem öffentlichen Wegrecht belegt ist, welches nach seiner Zweckbestimmung einer Nutzung des gesamten Innenhofs als Aussenverkaufsfläche ebenfalls entgegensteht.