1.2.3. Unbestritten ist, dass die für die Kunden zugänglichen Verkaufsflächen von 1'748 m2 im geplanten Erweiterungsbau (Migros 1'036 m2, andere Ladengeschäfte 100 m2 bzw. 612 m2) sowie die öffentlich zugänglichen Verkaufsflächen des bestehenden Zentrums „G.“ (Migros [435 m2], Blumenladen [56 m2], Apotheke [83 m2], Kleiderladen [116 m2], Restaurant „G.“ [210 m2]) in die Berechnung der massgebenden Nettoladenfläche des Einkaufszentrums „G.“ mit einzubeziehen sind. Denn die geplante Erweiterung und das bestehende Zentrum „G.“ weisen die für ein Einkaufszentrum charakteristische bauliche und planerische Einheit im eingangs erwähnten Sinn auf;