Danach benötigen Einkaufszentren und Fachmärkte mit einer Nettoladenfläche von mehr als 3'000 m2 eine besondere Grundlage im kommunalen Nutzungsplan. Die Abteilung Raumentwicklung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt definiert auf S. 5 in der von ihr herausgegebenen Vollzugshilfe „Einkaufszentren und Fachmärkte“ vom Mai 2005 (fortan Vollzugshilfe) den Begriff „Einkaufszentrum“ wie folgt: 2006 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 471