Der angefochtene vorinstanzliche Entscheid ist daher zu Recht zum Schluss gelangt, es fehle an der Landschaftsverträglichkeit von 19,1 m oder gar 20,5 m hohen Silobauten, was deren Bewilligung ausschliesse. Zusammenfassend stehen die Landschaftsschutzinteressen einer Aufstockung der bestehenden drei Silos entgegen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Beschwerdeführer auf die angestrebte Erhöhung der Milchproduktion verzichten oder namhafte Mehrkosten für zwei zusätzliche Silos in Kauf nehmen muss. Es besteht vielmehr die zumutbare Alternative, die zusätzlich erforderliche Silage mit kostengünstigen Siloballen herzustellen und diese landschaftsverträglich zu lagern.