468 Verwaltungsbehörden 2006 von allen Seiten her von einem Hintergrund abgedeckt wurde, erachtete das Gericht die privaten Interessen an der gemessen an den alternativen Silierverfahren kostengünstigsten und auch sonst vorteilhaftesten Hochsilolösung als zweitrangig. Entscheidend für die dem Landwirt zugemuteten mehrfachen Kosten und zusätzlichen wirtschaftlichen Nachteile wie z.B. schlechtere Futterqualität war, dass der geplante Silo die Scheune deutlich überragte, wodurch diese nur noch eine beschränkte Abdeckwirkung entfalten konnte, und dass der Silo von mehreren Blickpunkten aus den Horizont deutlich durch-