Mit der westlich der bestehenden Silos bewilligten Erstellung eines Pferdelaufstalles samt Pferdeauslauf für die nicht landwirtschaftliche, rein hobbymässige Pferdehaltung nimmt der Beschwerdeführer zudem selbst einen Verbrauch verfügbarer Flächen im Hofbereich sowie eine Beschränkung der Ausdehnungsmöglichkeit des Viehstalles Richtung Westen in Kauf. Die verbleibenden Platzverhältnisse liessen aber weiterhin das Erstellen zusätzlicher Silos südlich des Stalles zu. Hier könnten sie, wie es ein optimierter Betriebsablauf erfordert, nahe bei der Scheune und beim Stall errichtet werden. Der hier bestehende Laufhof könnte ohne grössere finanzielle Aufwendungen verschoben werden.