2.2.6. 2.2.6.1. Wenn nun die konkreten Landschaftsschutzinteressen gegenüber den beteiligten privaten und allfälligen anderen öffentlichen Interessen abzuwägen sind (Phase 5), ist zunächst die Interessenlage der Bauherrschaft näher zu betrachten. A.P. bewirtschaftet einen Landwirtschaftsbetrieb mit 48 ha Nutzfläche und einem Milchkontingent von rund 350'000 kg, das nun auf rund 420'000 kg aufgestockt werden soll. Es handelt sich damit um einen der leistungsstärksten Milchproduktionsbetriebe der Schweiz, der als Vorzeigebetrieb jährlich 400-600 Gäste aus dem In- und Ausland anzieht, wie der Beschwerdeführer in der Begründung seiner Baueingabe selber ausführt.