Es gilt diesen störungsarmen Freiraum nahe dem Siedlungsgebiet und die eiszeitliche Besonderheit der Landschaft des "R.-Feldes" möglichst unbeeinträchtigt zu erhalten. 2.2.4. Die Feinabgrenzung des betroffenen Landschaftsabschnitts (Phase 3) ergibt sich durch das Baugebiet von F. und N. sowie den "H.-Berg" im Norden und Osten, den Wald "B.-Berg/B." im Süden, sowie den "B." im Westen. In diesem Einwirkungsraum wird die aufgestockte Silogruppe auffallend präsent und als Veränderung der Landschaft deutlich wahrnehmbar sein. Kernbereich ist die unmittelbare Umgebung des Hofes. Fernwirkungen über die genannten Grenzen hinaus können dagegen ausgeschlossen werden.