Der Freiraum zwischen den Baugebieten von F., N. und M. stellt ferner ein wichtiges Naherholungsgebiet dar, das durch zahlreiche Flurwege, einen kantonalen Wanderweg und eine kantonale Radroute erschlossen wird. Im offenen "R.-Feld" sind Rundgänge verschiedener Ausdehnung möglich und der "B.", der eine gute Sicht in die offene Landschaft ermöglicht, hat als Ausflugsziel für viele Erholungsuchende einen hohen Stellenwert, zumal er auch ein Kulturobjekt mit Kreuzweg und Andachtsstätte darstellt. Es gilt diesen störungsarmen Freiraum nahe dem Siedlungsgebiet und die eiszeitliche Besonderheit der Landschaft des "R.-Feldes" möglichst unbeeinträchtigt zu erhalten.